Häufig gestellte Fragen
Wie alt/ groß muss mein Kind sein um in der Schwimmschule schwimmen zu lernen?
Wir unterrichten Kinder ab 4 Jahren.
Für die Wülfrather Wasserwelt muss ihr Kind im Nichtschwimmerbecken (90 cm tief) im vorderen Bereich gut und sicher stehen können. Daher empfehlen wir eine Körpergröße von 110 cm.
Wie kann ich mein Kind auf die Schwimmschule vorbereiten
Unsere Schwimmschule kooperiert mit der Zappelkiste Wülfrath, welche Hinführungskurse zur Schwimmschule anbietet.
Mein Kind friert so schnell, darf es einen Neoprenanzug tragen?
Mit einem Neoprenanzug kann ihr Kind den Auftrieb des Wassers nicht erfahren und lernt nicht, seine eigenen Fähigkeiten realistisch einzuschätzen.
Grundsätzlich probieren wir es daher erstmal ohne Neoprenanzug. Sollte ihr Kind aber zu sehr frieren, lassen Sie sich von den Schimmlehrer/innen beraten.
Wichtig: Alle Prüfungsabnahmen werden ausschließlich mit Schwimmkleidung OHNE Neoprenanzug abgenommen.
Ist mein Kind mit Seepferdchen ein sicherer Schwimmer?
Nein. Ein sicherer Schwimmer ist ihr Kind erst, wenn es das Schwimmabzeichen „Bronze“ erreicht hat.
Muss ich eine Schwimmbrille mitbringen?
Nein, Ihr Kind soll frühzeitig lernen sich im und unter Wasser mit offenen Augen zu orientieren. Im Rahmen des Schwimmunterrichts wird deshalb auf Schwimmbrillen und Tauchmasken verzichtet.
Darf ich Fotos oder Videos machen?
Videoaufnahmen oder Fotos sind während des Unterrichts grundsätzlich nicht gestattet.
Wie ist der Eintritt geregelt?
Aus versicherungstechnischen Gründen müssen alle Badegäste (in Mettmann ab 7 Jahren / in Wülfrath ab
6 Jahren) zzgl. zur Kursgebühr das Eintrittsgeld für das Schwimmbad, an der Kasse des Schwimmbades, entrichten. Diese Regelung gilt auch für Begleitpersonen. Kinder unter 7 Jahren müssen begleitet werden. Nutzen Sie gerne die von den Bädern angebotenen Mehrwertkarten.
Muss eine 1:1 Betreuung durch die Begleitperson während des Kurses stattfinden?
Die Aufsichtspflicht der Trainer/innen beginnt mit Übergabe der Kinder an den/die Trainerin/in zu Beginn des Kurses. Die Aufsichtspflicht ist am Ende der Lerneinheit mit der Rückgabe der Kinder am Beckenrand beendet.
Darf man beim Schwimmkurs zuschauen?
Ja, es darf beim Schwimmkurs zugeschaut werden. Da der Schwimmunterricht während des öffentlichen Badebetriebs stattfindet muss jedoch auch der Zuschauer Eintritt zahlen.
Das Betreten der Schwimmhalle für Begleitpersonen ist nur in Bade,- oder Sportbekleidung erlaubt. Das Tragen von Freizeit,- oder Straßenkleidung ist nicht gestattet!
Gibt es eine Warteliste und wenn ja wie komme ich darauf?
Kann wegen Krankheit ausgefallener Unterricht nachgeholt werden?
Nein, siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen 1.3.
Wie viele Kinder nehmen an einem Kurs teil
Durch kleine Gruppen mit 3-5 Kindern pro 1 Schwimmlehrkraft erreichen wir die beste, individuelle Förderung für Ihr Kind.
Besteht die Möglichkeit einmal schnuppern zu kommen?
Gerne können Sie eine kostenpflichtige Probeeinheit mit uns abstimmen. Bitte melden Sie sich hierzu per Email bei uns.
Müssen die Eltern mit ins Wasser?
Grundsätzlich gehen die Eltern nicht mit ins Wasser. In einzelnen Fällen kann der/die Schwimmlehrer/in sie jedoch darum bitten.
Was benötigt mein Kind für den Schwimmkurs
Für den Schwimmunterricht benötigt ihr Kind gutsitzende Schwimmkleidung. Hilfsmittel zum Schwimmenlernen werden von der Schwimmschule gestellt.
Was ist bei langen Haaren zu beachten?
Lange Haare müssen zu einem Zopf geflochten werden, da sie sich sonst in unseren Hilfsmitteln verfangen könnten.
Dürfen medizinische Ohrringe getragen werden?
Aus versicherungstechnischen Gründen muss jeglicher Schmuck vom Schwimmschüler/in abgelegt werden.
Medizinische Ohrringe dürfen auch durch ein gut sitzendes Neoprenstirnband abgedeckt werden.