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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Herzlich willkommen bei Schwimmschule Beneke! Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die Regeln und Bestimmungen der Schwimmschule Beneke.

1. Gegenstand des Vertrages und Kurstermine
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung eines Schwimmkurses (§ 611 BGB). Der
Schwimmlehrer wird in eigener Verantwortlichkeit alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen,
um sicherzustellen, dass der Teilnehmer mit der größtmöglichen Sicherheit und Sorgfalt
ausgebildet und betreut wird. Es wird nicht garantiert, dass am Ende des Schwimmkurses ein
Schwimmabzeichen erreicht wird. Eine Unterrichtseinheit beträgt 30 Minuten. Der
Schwimmkurs ist generell an die teilnehmende Person (im nachfolgenden Teilnehmer
genannt) gebunden.

(2) Eine Terminübersicht der geplanten Schwimmtermine wird dem Teilnehmer per Mail
spätestens mit der Rechnung mitgeteilt. Die Termine sind fest gebucht und müssen
eingehalten werden. Ein Kurswechsel innerhalb der Schwimmschule ist nur möglich, wenn
sich ein pädagogischer oder methodischer Vorteil für den Kursteilnehmer ergibt und liegt im
Ermessen der Schwimmschule Beneke. Dies gilt auch für die Zurückstellung eines
Teilnehmers, wenn nach Beginn des Schwimmkurses durch den Schwimmlehrer festgestellt
worden ist, dass der Teilnehmer körperlich nicht an dem Schwimmkurs teilnehmen kann.

(3) Versäumt ein Teilnehmer eine Unterrichtseinheit, wird die Kursgebühr nicht erstattet (§ 615
BGB). Absagen müssen vor der jeweiligen Kursstunde eingehen, sonst gilt die Stunde als
unentschuldigt. Bei Vorliegen eines ärztlichen Attestes des Teilnehmers über eine
Abwesenheit von mindestens drei aufeinanderfolgenden entschuldigten Schwimmstunden
innerhalb der vorgegebenen Kurstermine, wird ein Nachholtermin von der Schwimmschule
Beneke angeboten.

(4) Für Kursstunden, die seitens der Schwimmschule abgesagt werden müssen, wird ein
Nachholtermin innerhalb der laufenden Schwimmkurse angeboten. Bei einer solchen
Terminänderung besteht kein Anrecht auf Erstattung, sofern der Nachholtermin nicht
wahrgenommen werden kann. Ebenso muss kein weiterer Alternativtermin zu dieser
Terminänderung genannt werden. Sollten die Nachholtermine der Schwimmschule
organisatorisch oder faktisch nicht möglich sein, erfolgt eine entsprechende Minderung der
Kursgebühr.

(5) Bei längerfristigen Schwimmbad-Ausfällen wird die Schwimmschule versuchen, den Kurs in
einem anderen Schwimmbad fortzuführen oder gegen anteilige Erstattung beenden. Es wird
keine Erstattung übernommen, wenn die Kurse aufgrund einer Naturkatastrophe, höherer
Gewalt, staatlich auferlegten Schließzeiten oder gleich gelagerten Vorfällen nicht stattfinden
können. Ersatztermine werden in diesem Fall vorgenommen, wenn die Möglichkeit dazu
besteht.

(6) Entsprechende Nachholstunden werden – soweit möglich – im laufenden Kurs gegeben und
können
nicht in den nächsten Kurs übertragen werden. Die Nachholstunde kann
standortübergreifend sein und ist an keinen Tag und keine Uhrzeit gebunden.

2. Anmeldung und Kursgebühr
(1) Die Anmeldung in der Schwimmschule Beneke ist rechtlich verbindlich. Es besteht kein Recht
auf Widerruf für online gebuchte Kurse. Gemäß §312g Abs.2 Nr. 9 BGB besteht ein
Widerrufsrecht nicht bei Verträgen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der
Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

(2) Mit der Anmeldung zum Kurs (schriftlich oder per Mail), werden diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Beneke anerkannt.

(3) Hat ein Teilnehmer spezielle Krankheiten oder ist auf Medikamente angewiesen, so sind die
gesetzlichen Vertreter des Teilnehmers dazu verpflichtet, dies bereits bei der Anmeldung
schriftlich mitzuteilen, um im Ernstfall entsprechend handeln zu können. Zusätzlich sollten
die Schwimmlehrer vor Ort beim Kursantritt nochmal darauf hingewiesen werden und eine
Erklärung erhalten, wie sie im Ernstfall handeln müssen. Die Schwimmschule Beneke behält
sich vor, den Kurs vorzeitig aufgrund dessen zu beenden und die Kursgebühr entsprechend
anteilig zu erstatten.

(4) Der Kursbetrag muss spätestens bis zum in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel
entrichtet werden. Sollte die Zahlung nicht zur angegebenen Frist beglichen sein, so wird der
Schwimmkurs für den Teilnehmer automatisch von der Schwimmschule Beneke storniert.
Eine feste Platzreservierung ist nur nach fristgemäßer Begleichung der vollen Kursgebühr
möglich.

(5) Der Kurs kann storniert / nicht angetreten werden. Es gelten folgende Regelungen:
a. Der Kurs kann bis zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden.
b. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Verwaltungspauschale von
50,00 € auf die ausgewiesene Kursgebühr verrechnet und einbehalten.
c. Bei späterer Abmeldung vom Kurs oder Nichterscheinen zum Kurs wird die gesamte
Kursgebühr berechnet und einbehalten.
d. Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird grundsätzlich keine Kursgebühr
zurückerstattet. Bei Vorliegen einer schwerwiegenden Erkrankung, deren Genesungszeit
mindestens 6 Wochen andauert (Knochenbrüche, Operationen – Aufzählung ist
abschließend), ist unverzüglich nach Bekanntwerden der Krankheit ein ärztliches Attest
vorzulegen. Der Kurs wird aufgrund dessen vorzeitig beendet und die Kursgebühr
entsprechend anteilig erstattet.
e. Die Abmeldung muss immer in schriftlicher Form oder per Mail erfolgen und gilt nur
dann, wenn diese von der Schwimmschule Beneke bestätigt wird.

(6) Ein Folgekurs erfolgt nicht automatisch nach Beendigung des gebuchten Schwimmkurses,
sondern muss per Online-Anfrage bei der Schwimmschule erneut angezeigt werden. Dieser
gilt erst mit der erneuten Anmeldungsbestätigung durch die Schwimmschule Beneke.

3. Schwimmbadregeln und Hausrecht
(1) Aus hygienischen Gründen und um die Wasserqualität nicht zu gefährden, ist es für den
Teilnehmer verpflichtend, vor dem Kursbeginn im Bad zu duschen und normale Badekleidung
zu tragen. Die Begleitperson unterliegt ebenfalls diesen Regeln oder ist in sportlicher
schwimmbadtauglicher Kleidung zu kommen.

(2) Im Übrigen gelten die Regeln des jeweiligen Schwimmbades. Der Kursteilnehmer und seine
Begleitperson haben sich in eigener Verantwortung darüber zu informieren. Der
Hausordnung und den Anweisungen des Personals der jeweiligen Schwimmbadeinrichtung ist
Folge zu leisten.

(3) Während des Schwimmkurses obliegt das alleinige Hausrecht auf der
Unterrichtsschwimmbahn allein der Schwimmschule Beneke. Den Anweisungen des
Schwimmlehrers ist daher zu folgen.

(4) Bei groben Verstößen gegen allgemein verbindliche Verhaltensregeln können Kursteilnehmer,
die Begleitung und / oder die Erziehungsberechtigten vom Kurs ausgeschlossen werden. Eine
Erstattung der Kursgebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

4. Haftung
(1) Die Schwimmschule, deren gesetzliche Vertreter und deren Erfüllungsgehilfen
(Schwimmlehrer) haften gegenüber den Teilnehmern nur für Vorsatz und grober fahrlässiger
Pflichtverletzung. Im Übrigen wird eine Haftung ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Alle Unfälle und Verletzungen sind unverzüglich
bei der Schwimmschule anzuzeigen.

(2) Die Haftung der Schwimmschule und deren Schwimmlehrer beginnt mit der Übernahme des
Teilnehmers am Beckenrand zu Beginn einer Kurseinheit und endet mit dem Verabschieden
des Teilnehmers durch den Schwimmlehrer aus dem Wasser am Beckenrand. Die Haftung
wird nicht übernommen, wenn sich die Begleitperson nicht vom Kursteilnehmer löst und das
Kind somit auch nicht in die Obhut des Schwimmlehrers übergibt, auch wenn der Kurs schon
begonnen hat.

(3) Wird von Seiten der Begleitperson während des Unterrichts Kontakt zum Kind aufgenommen
(hierfür reicht ein Winken am Beckenrand, ein Rufen des Teilnehmers oder ein Gespräch mit
dem Teilnehmer aus), endet die Haftung sofort und in diesem Moment für die
Schwimmschule. Dies gilt auch für den Toilettengang während des Unterrichts und ist
entsprechend in Begleitung der Begleitperson zu erfolgen. Die Haftung setzt erst wieder mit
Fortführung des Schwimmkurses ein, wenn der Teilnehmer, persönlich von der Begleitperson
in die Obhut des Schwimmlehrers zurückgegeben wird.

(4) Für die Begleitperson, weitere Begleitungen/Familienangehörige, also Großeltern,
Geschwisterkinder usw., wird keine Haftung übernommen.

(5) Jeder Teilnehmer und jede Begleitung trägt für sich und seine Handlungen, insbesondere im
Bereich der Umkleiden und Zugänge zum Bad, die volle Verantwortung für sich selbst und den
Schutzbefohlenen und ist für versursachte Schäden selbst verantwortlich. Die Schwimmschule
wird von jeglichen Haftungsansprüchen in diesem Zusammenhang freigestellt.

(6) Die gesetzlichen Vertreter /die Begleitperson haften/haftet für Sachschäden an dem
Unterrichtsmaterial, vor allem, wenn sie vom Schwimmlehrer darauf hingewiesen wurden, die
schädigende Tat zu unterlassen (z.B. Beißen in den Schwimmreifen oder die Schwimmnudel).

(7) Für Verluste oder Beschädigungen von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld,
haftet die Schwimmschule nicht.

5. Datenschutz
(1) Mit der Anfrage für eine Anmeldung stimmt der Teilnehmer / die gesetzlichen Vertreter der
Erfassung der personenbezogenen Daten zu. Die Schwimmschule unternimmt alle
wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen, um die Daten vor dem Zugriff Dritter
zu schützen. Die personenbezogenen Daten werden bei der elektronischen Verarbeitung
gemäß den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben verwendet. Die Schwimmschule
verwendet die Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken.

(2) Das Filmen und Fotografieren des Schwimmkurses ist grundsätzlich verboten. Es kann im
Einzelfall vorher mit dem Schwimmlehrer und den anderen Teilnehmern abgesprochen
werden, dass Aufnahmen vom Teilnehmer vorgenommen werden. Diese sind ausschließlich
für den privaten Gebrauch zu nutzen.

6. Salvatorische Klausel / Schriftform /Gerichtsstand
(1) Alle von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen sind nur
gültig, wenn sie einvernehmlich getroffen und von der Schwimmschule Beneke ausdrücklich
schriftlich bestätigt werden.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstiger
Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder
werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt
die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

(3) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.12.2023 in Kraft. Gleichzeitig
verlieren alle anderen vorausgegangenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der
Schwimmschule Beneke ihre Gültigkeit.

(4) Für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehenden Streitigkeiten, soweit gesetzlich
zulässig, gilt die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts am Firmensitz der
Schwimmschule.